↩️ Pfandrückgabe
Pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen gehören zur Pfandrückgabe im Handel und nicht in die regulären Sammeltonnen.
Beispiele
Quellen
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)geprüft 2026-09-05
Pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen gehören zur Pfandrückgabe im Handel und nicht in die regulären Sammeltonnen.